Manchmal sind es externe Faktoren, die einen zum Handeln zwingen. Das ist eigentlich normal, schließlich leben wir in einer sich ständig ändernden Umgebung. Ein wenig ärgerlich wird es, wenn die Begründung jeglichen Rahmen des gesunden Menschenverstandes sprengt und dies noch durch – gelinde gesagt – merkwürdige Gerichtsurteile unterstützt wird. So etwa beim Urteil des Landgerichts München bzgl. eines angeblichen DSGVO-Verstoßes wegen Google Fonts. Ich erspare mir an dieser Stelle die Details, denn wenn „individuelles Unwohlsein“ in der Argumentationskette vorliegt, ist das bereits ein Indiz für einigen darauffolgenden Unfug. Zurück zur Technik, denn die Empfehlung für alle Nutzer von Google Fonts ist einhellig und eindeutig – die Google Fonts sollten lokal auf dem eigenen Web-Server gehostet werden, anstatt diese von den Google-Servern zu beziehen.
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Azbalac One WordPress-Theme in neuer Version und Plugin-Empfehlung für Google Fonts
Kategorie: WordPress